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Unterlagen Immobilienbewertung: Diese Dokumente brauchen Sie

5. November 2026
Unterlagen Immobilienbewertung: Diese Dokumente brauchen Sie

Beim Thema Unterlagen Immobilienbewertung fragen sich viele Eigentümer, was sie wirklich zusammentragen müssen. Die gute Nachricht: Für eine erste Einschätzung des Marktwerts brauchen Sie nur wenige Angaben, für eine genaue Bewertung lohnt sich aber ein vollständiger Ordner.

Was Sie für die erste Grobschätzung benötigen

Bei der Online-Bewertung von Wertolino geben Sie zuerst die Adresse ein. Parzelle, Fläche, Baujahr, Geschosse und ÖV-Anbindung werden aus amtlichen Registern erkannt. Die Datengrundlage bilden unter anderem die Geodaten von swisstopo und das Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamts für Statistik. Anschliessend ergänzen Sie Wohnfläche, Zimmerzahl, Zustand und Ausbau. Vorgeschlagene Werte können Sie anpassen.

Für diesen Schritt reichen in der Regel Ihre eigenen Kenntnisse. Wer die Wohnfläche nicht auswendig weiss, findet sie meist in den Kaufunterlagen oder in den Plänen. So erhalten Sie in rund 2 Minuten eine Grobschätzung mit Wertspanne, die ein regionaler Experte anschliessend persönlich prüft.

Unterlagen Immobilienbewertung: Die Grundausstattung

Möchten Sie die Bewertung vertiefen, etwa bei einer Bewertung vor Ort, sollten Sie diese Dokumente bereithalten:

  • Grundbuchauszug: Er zeigt Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten und Grundlasten. Sie erhalten ihn beim zuständigen Grundbuchamt.
  • Katasterplan oder Situationsplan: Er belegt Parzellengrenzen und Grundstücksfläche.
  • Baupläne und Baubewilligung: Grundrisse, Schnitte und Ansichten zeigen, was tatsächlich gebaut wurde. Spätere Umbauten sollten dokumentiert sein.
  • Wohnflächenberechnung: Sie schafft Klarheit, welche Flächen als Wohnfläche zählen und welche nicht.
  • Gebäudeversicherungsausweis: Er nennt den Versicherungswert des Gebäudes. Dieser ist ein Anhaltspunkt, ersetzt aber keine Bewertung.
  • Energieausweis: Falls vorhanden, zeigt er den energetischen Zustand, der für Käufer zunehmend wichtig ist.

Renovationen und Unterhalt belegen

Der Zustand beeinflusst den Marktwert deutlich. Sammeln Sie deshalb Rechnungen und Offerten zu grösseren Arbeiten, zum Beispiel zu Küche, Bad, Fenstern, Heizung oder Dach. Notieren Sie das Jahr der Ausführung und, wenn möglich, die Kosten. So lässt sich nachvollziehen, welche Bauteile erneuert wurden und wo künftig Investitionen anstehen.

Auch Service- und Wartungsbelege, etwa für die Heizung, sind nützlich. Sie zeigen, dass die Liegenschaft gepflegt wurde. Das schafft Vertrauen bei Gutachtern und später bei Kaufinteressenten.

Zusätzliche Dokumente bei Stockwerkeigentum

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, kommen Unterlagen der Gemeinschaft dazu:

  • Begründungsakt und Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • Wertquote und Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Jahresabrechnung und Angaben zum Erneuerungsfonds
  • Hinweise auf geplante Sanierungen und beschlossene Sonderbeiträge

Besonders der Stand des Erneuerungsfonds und anstehende Sanierungen können den Wert Ihrer Wohnung spürbar beeinflussen. Diese Unterlagen erhalten Sie in der Regel von der Verwaltung.

Besonderheiten bei Renditeobjekten, Erbschaft und Kantonen

Vermieten Sie die Liegenschaft ganz oder teilweise, gehören Mietverträge, eine aktuelle Mietzinsübersicht und die Nebenkostenabrechnungen dazu. Sie belegen den Ertrag, der bei Renditeobjekten für den Wert zentral ist.

Bei einer Erbschaft fehlen oft Unterlagen, weil sie bei den verstorbenen Eigentümern lagen. Beginnen Sie dann beim Grundbuchamt und bei der Gebäudeversicherung. Dort lassen sich viele Angaben nachträglich beschaffen. Die Abläufe und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde, fragen Sie darum bei der zuständigen Stelle vor Ort nach.

So gehen Sie praktisch vor

  1. Legen Sie einen Ordner an, digital oder auf Papier.
  2. Prüfen Sie, welche Dokumente Sie bereits besitzen, etwa aus dem Kauf oder dem Hypothekenabschluss.
  3. Bestellen Sie fehlende Dokumente frühzeitig bei Grundbuchamt, Gebäudeversicherung oder Verwaltung.
  4. Ergänzen Sie eine kurze Liste mit Umbauten und Renovationen samt Jahr.

Wer die Unterlagen Immobilienbewertung betreffend früh ordnet, spart später Zeit und vermeidet Rückfragen. Käufer erwarten zudem ein vollständiges Verkaufsdossier. Was Sie für die Bewertung zusammenstellen, können Sie also später für den Verkauf weiterverwenden.

Fazit

Für die erste Einschätzung genügen Adresse und einige Eckdaten. Für eine genaue Bewertung vor Ort sind Grundbuchauszug, Pläne, Belege zu Renovationen und bei Stockwerkeigentum die Unterlagen der Gemeinschaft hilfreich. Je vollständiger Ihre Dokumente, desto nachvollziehbarer wird der Marktwert.

Möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Starten Sie die kostenlose und unverbindliche Online-Bewertung auf wertolino.ch. Sie erhalten in 2 Minuten eine Grobschätzung mit Wertspanne, und auf Wunsch prüft ein regionaler Experte das Ergebnis persönlich.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Online-Bewertung bei Wertolino Unterlagen?

Nein, für die Grobschätzung nicht. Sie geben die Adresse ein, die Parzelle wird aus amtlichen Daten erkannt, und Sie ergänzen Eckdaten wie Wohnfläche, Zimmer, Zustand und Ausbau. Unterlagen sind erst für eine genaue Bewertung vor Ort sinnvoll.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug stellt das Grundbuchamt Ihres Kantons oder Ihrer Region aus. Die Abläufe, Gebühren und Bestellwege unterscheiden sich je nach Kanton. Informieren Sie sich daher bei der zuständigen Stelle.

Was mache ich, wenn mir Pläne oder Rechnungen fehlen?

Fragen Sie bei der Gemeinde, der Gebäudeversicherung oder dem Architekten nach. Oft sind Baupläne und Bewilligungen im Archiv vorhanden. Für Renovationen genügt zur Not eine Aufstellung mit Jahr und ungefährem Umfang der Arbeiten.

Welche Unterlagen sind bei einer Eigentumswohnung zusätzlich nötig?

Wichtig sind das Reglement, die Wertquote, die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Jahresabrechnung und Angaben zum Erneuerungsfonds. Diese Dokumente erhalten Sie in der Regel von der Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

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