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Haus geerbt: verkaufen, vermieten oder behalten?

Nach einer Erbschaft stehen Erben vor der Frage, was mit dem Haus geschehen soll. Eine Entscheidungshilfe mit Zahlen, Steuern und Erbteilung.

Aktualisiert 28.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Ein geerbtes Haus ist Vermögen, Verantwortung und oft auch Erinnerung. Drei Optionen, nüchtern verglichen.

Verkaufen

Schafft Liquidität und vereinfacht die Erbteilung. Sinnvoll, wenn mehrere Erben beteiligt sind, niemand einziehen will oder grosse Renovationen anstehen. Zuerst den Wert ermitteln, damit die Teilung fair ist.

Vermieten

Laufende Erträge, das Haus bleibt in der Familie. Dafür Verwaltungsaufwand, Mietrecht, Unterhalt und Leerstandsrisiko. Rechnen Sie Bruttorendite (Jahresmiete geteilt durch Wert) und ziehen Sie Unterhalt, Verwaltung und Rückstellungen ab.

Behalten und selbst bewohnen

Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Braucht eine Finanzierung, die Bank bewertet das Objekt. Die Übernahme zum Anrechnungswert muss im Erbvertrag oder Teilungsvertrag festgehalten werden.

Was Erben oft unterschätzen

  • Unterhaltskosten von 1 bis 1.5 Prozent des Werts pro Jahr.
  • Energetische Sanierungspflichten bei alten Heizungen.
  • Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft, die Entscheidungen jahrelang blockiert.

Häufige Fragen

Muss das Haus bei einer Erbteilung bewertet werden?

Ja. Für die Teilung braucht es einen Wert, den alle Erben akzeptieren. Bei Uneinigkeit wird ein neutrales Gutachten eingeholt.

Fällt beim Erben Grundstückgewinnsteuer an?

Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird aufgeschoben und erst beim späteren Verkauf fällig.

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