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Haus verkaufen im Thurgau: Der Ablauf in 9 Schritten

Von der Bewertung bis zur Handänderung: So läuft ein Hausverkauf im Kanton Thurgau ab, inklusive Dauer, Kosten und Stolpersteinen.

Aktualisiert 28.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Ein Hausverkauf ist für die meisten Menschen die grösste finanzielle Transaktion ihres Lebens. Mit einem klaren Ablauf behalten Sie die Kontrolle.

1. Wert ermitteln

Zuerst eine Online-Grobschätzung, dann eine Bewertung vor Ort. Der realistische Angebotspreis entscheidet über Verkaufsdauer und Endpreis.

2. Unterlagen sammeln

Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsausweis, Pläne, Baubewilligungen, Nebenkostenabrechnungen, Energienachweise, Renovationsbelege. Ein vollständiges Dossier schafft Vertrauen.

3. Steuern und Hypothek klären

Die Grundstückgewinnsteuer im Thurgau hängt von Gewinn und Besitzdauer ab. Klären Sie mit der Bank, ob die Hypothek übertragen oder aufgelöst wird und welche Kosten entstehen.

4. Objekt vorbereiten

Kleine Reparaturen, Entrümpeln, professionelle Fotos. Grosse Renovationen vor dem Verkauf lohnen sich selten.

5. Vermarkten

Inserate auf den grossen Portalen, eigenes Netzwerk, Nachbarschaft. Ein Makler bringt oft vorgemerkte Käufer mit.

6. Besichtigungen

Interessenten vorqualifizieren, Finanzierung früh ansprechen, Fragen ehrlich beantworten.

7. Verhandeln und Reservation

Angebote vergleichen, nicht nur den Preis: Zahlungsfähigkeit, Übergabetermin, Bedingungen. Eine Reservationsvereinbarung mit Anzahlung sichert den Deal.

8. Kaufvertrag beim Notariat

Im Thurgau beurkundet das Grundbuchamt beziehungsweise Notariat den Vertrag. Finanzierungsbestätigung des Käufers liegt vor.

9. Handänderung und Übergabe

Zahlung, Eintrag im Grundbuch, Schlüsselübergabe mit Protokoll. Zählerstände und Nebenkosten werden abgerechnet.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Hausverkauf im Thurgau?

Rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten von der Bewertung bis zur Handänderung. Gefragte Lagen verkaufen sich schneller.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf?

Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsgebühren des Grundbuchamts (im Thurgau je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen), allfällige Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und das Maklerhonorar.

Brauche ich einen Makler?

Nein, aber ein Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Vertragskoordination. Das spart Zeit und erzielt meist einen besseren Preis.

Was ist Ihre Immobilie wert?

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